Nachlassabteilung

Bildrechte: KI-generiert

Wie verfasse ich ein Testament

Ein Testament kann man allein oder gemeinsam errichten. mehr

Bildrechte: KI-generiert

Nachlassverfahren - Erbschein

Ein Erbschein dient der Erbin oder dem Erben als Nachweis des Erbrechts. Er bescheinigt also, dass die in dem Erbschein aufgeführten Personen Erben des Erblassers/der Erblasserin geworden sind. mehr

Bildrechte: KI-generiert

Nachlassverfahren - Erbausschlagung

Die Erbschaft fällt mit dem Tod des Erblassers bei der Erbin oder dem Erben an. Man wird also „automatisch" Erbe, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments/Erbvertrages. Sie haben aber die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. mehr

Bildrechte: KI-generiert

Nachlassverfahren - Kontakt

Richten Sie Ihre Anfragen bitte grundsätzlich schriftlich an das Nachlassgericht unter Mitteilung des Geschäftszeichens. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Verfahrens zu gewährleisten, nehmen Sie bitte von telefonischen Rückfragen Abstand. Vielen Dank für Ihr Verständnis. mehr

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln