Nachlassverfahren - Kontakt
Zentrale: 05068 93010
Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, finden Sie darauf die anzuwählende Rufnummer und die Geschäftsnummer.
Richten Sie Ihre Anfragen bitte grundsätzlich schriftlich an das Nachlassgericht unter Mitteilung des Geschäftszeichens. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Verfahrens zu gewährleisten, nehmen Sie bitte von telefonischen Rückfragen Abstand. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wenn Sie persönlich Unterlagen abgeben wollen, nutzen Sie bitte den Briefkasten des Amtsgerichts oder geben die Unterlagen bei der Wachtmeisterei ab.
Haben Sie einen Termin, kontaktieren Sie bitte erst die Wachtmeisterei.
Zur Ausschlagung einer Erbschaft, der Rückgabe eines Testamentes aus amtlicher Verwahrung oder zur Beantragung eines Erbscheins müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren unter: 05068 93010.
Bitte beachten Sie unsere eingeschränkten Telefonsprechzeiten.
Zur Beantragung eines Erbscheins oder zur Ausschlagung einer Erbschaft nutzen Sie bitte eines der nebenstehenden Formulare.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte postalisch oder per E-Mail an agelz-poststelle@justiz.niedersachsen.de.
Diese Formulare dienen allein der Vorbereitung des Termins und ersetzen keine Erklärung.
Das Amtsgericht wird versuchen, Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen, Rechtsberatung darf allerdings nicht erteilt werden. Das ist Sache der Rechtsanwälte/innen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte dahin.
Erbausschlagungen und Erbscheinsanträge können auch bei jedem Notar gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier .
Link für alle Formulare: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/buergerservice/formulare_und_hilfen/amtliche-vordrucke---nachlassrecht---56730.html
