Nachlassverfahren - Erbschein

Erbschein, Nachweis der Erbfolge

Ein Erbschein dient der Erbin oder dem Erben als Nachweis des Erbrechts. Er bescheinigt also, dass die in dem Erbschein aufgeführten Personen Erben des Erblassers/der Erblasserin geworden sind. Banken, Grundbuchämter und anderen Behörden verlangen in bestimmten Fällen von den Erben die Vorlage.

Beruht die Erbfolge auf einem Erbvertrag oder einem vor einem Notar oder einer Notarin errichteten Testament, ist ein Erbschein in der Regel nicht erforderlich, weil die Erben ihr Erbrecht durch das Testament/den Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll nachweisen können. Ein privatschriftliches Testament wird im Rechtsverkehr eventuell nicht als hinreichender Erbnachweis akzeptiert.

Das Nachlassgericht stellt den Erbschein nur auf Antrag eines der Erben aus. Der Antrag muss von einem Notar/ einer Notarin oder dem Nachlassgericht beurkundet werden.

Ein Erbschein ist gebührenpflichtig.

Prüfen Sie bitte – auch wegen der mit dem Antrag verbundenen Kosten, – ob ein Erbschein tatsächlich erforderlich ist. Banken, Versicherungen und Behörden genügt oft eine Bankvollmacht oder die Vorlage einer beglaubigten Kopie eines Testaments mit Eröffnungsprotokoll.

Wenn Sie einen Erbschein beantragen wollen, ist das Gericht zuständig, bei dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Falls ein Testament vorliegt, sollte dieses vor der Beantragung des Erbscheines vorgelegt und eröffnet werden.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis
  • Sterbeurkunde des Erblassers im Original
  • Geburtsurkunden der Kinder und Anschriften im Original
  • Ggf. Heiratsurkunde und/oder Scheidungsurteile im Original
  • Familienstammbuch
  • Betreuerausweis oder notarielle Vollmacht, wenn der Erbe selbst den Antrag nicht stellen kann
  • ausgefüllter Wertermittlungsbogen:
    NS 17 - Fragebogen zur Wertfeststellung - barrierefrei - Download (PDF, 0,80 MB)

Sie benötigen einen Termin für einen Erbscheinsantrag.

Zur Beantragung eines Erbscheins müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren unter: 05068 93010.

Bitte beachten Sie unsere eingeschränkten Telefonsprechzeiten.

Zur Beantragung eines Erbscheins nutzen Sie bitte das nebenstehende Formular.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte postalisch oder per E-Mail an agelz-poststelle@justiz.niedersachsen.de.

Diese Formulare dienen allein der Vorbereitung des Termins und ersetzen keine Erklärung.


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