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Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Elze nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.
Zivilsachen
Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Mahnverfahren
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das es Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten. Es hat gegenüber einer Klage den Vorteil, dass es einfacher, schneller und billiger ist.
Mahnverfahren Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das es Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten. Es hat gegenüber einer Klage den Vorteil, dass es einfacher, schneller und billiger ist. Wenn Sie Ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz in Niedersachsen haben und Ihr Antragsgegner/ Ihre Antragsgegnerin in Deutschland wohnt bzw. sitzt, richten Sie Ihren Antrag an das Zentrale Mahngericht am Amtsgericht Uelzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zwangsvollstreckung
Zahlt ein Schuldner nicht freiwillig, kann der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung an das Geld kommen. Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren, mit dem man privatrechtliche Forderungen sowie Ansprüche auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen gegen den Schuldner durchsetzen kann. Je nachdem, welchen Anspruch der einzelne Gläubiger hat, kommen verschiedene Wege der Einzelzwangsvollstreckung in Betracht. Die Aufgaben werden in der Regel von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten wahrgenommen. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.


Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine zur Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten können Sie im ZVG-Portal ( https://www.zvg-portal.de/) einsehen. Bietsicherheiten können eingezahlt werden auf das Konto des Amtsgerichts Elze bei:
Nord / LB Hannover
IBAN: DE05 2505 0000 0106 0239 14
BIC: NOLADE2H
Verwendungszweck: Bietsicherheit und die Geschäftsnummer des Verfahrens.
Beim Amtsgericht Elze finden die Zwangsversteigerungstermine im Saal 9 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 05068 9301-25. Zusätzlich erfolgt zeitnah die Veröffentlichung der Aufhebung im Internet. Hier ( https://www.zvg-portal.de/) gelangen Sie zu den Zwangsversteigerungsterminen. Verkehrswertgutachten können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins auch zu anderen Zeiten eingesehen werden.

Rechtsantragstelle
Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Bitte melden Sie sich mit Ihrem Anliegen in der Auskunft. Die Kollegen der Wachtmeisterei helfen Ihnen gern weiter. Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, jedoch wünschenswert. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 05068 9301-0. Die Kollegen werden Sie an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten.

Strafsachen
Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Familiensachen
Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für alle Familiensachen. Das sind Ehescheidungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt. Weitergehende Informationen finden Sie auf dem Landesjustizportal.

Nachlasssachen
Das Nachlassgericht ist zuständig unter anderem für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Elze verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05068 9301-23 oder 05068 9301- 25. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.

Betreuungssachen
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Der Betreuer ist nicht dazu da, das tägliche Leben des Betreuten zu regeln, also z. B. für ihn zu kochen oder ihn zum Arzt zu fahren. Vielmehr geht es darum, dass der Betreuer die rechtlichen Entscheidungen für den Betreuten trifft.
Dabei wird ein Betreuer nur für diejenigen Aufgabenbereiche bestellt, in denen der Betreute nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Dies kann z. B. die Gesundheitssorge sein, wenn etwa der Betreute auf Grund einer psychischen Erkrankung nicht zum Arzt gehen will, auch wenn dies dringend erforderlich ist, oder die Aufenthaltsbestimmung, wenn der Betreute in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll, weil er sich sonst selbst zu gefährden droht. Der Betreuer kann dann der ärztlichen Behandlung oder die Unterbringung des Betreuten gegen dessen Willen zustimmen oder - je nach Aufgabenbereich - die entsprechenden Entscheidungen treffen. Er ist gesetzlicher Vertreter des Betreuten.
Der Betroffene ist damit nicht entmündigt! Auch wenn eine Betreuung eingerichtet wurde, bleibt der Betreute grundsätzlich handlungsfähig und kann beispielsweise Verträge abschließen.

Haben Sie Fragen zu einem Betreuungsverfahren?
Benötigen Sie oder jemand aus Ihrem nahen Umfeld vielleicht Unterstützung?
Wenden Sie sich gern an uns: Wir sind unter den Telefonnummern 05068 9301-23 und 05068 9301-24 zu erreichen!

Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Landesjustizportal zur Verfügung.

Grundbuchsachen
Das Grundbuch ist ein vom Amtsgericht als Grundbuchamt geführtes amtliches Register. Es dient der Begründung und der Auskunft über die Eigentums- und sonstigen Belastungsverhältnisse am Grundeigentum.
Der Begriff „Grundeigentum" umfasst dabei sowohl Grundstücke als auch Wohnungs- und Teileigentume sowie sogenannte grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht (eigenes Bauwerk auf fremdem Grund und Boden). Die Grundbücher werden in Niedersachsen nur noch in elektronischer Form mit dem Programmsystem „SolumSTAR" geführt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe
Damit alle Menschen unabhängig von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die gleichen Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen, gibt es die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe: sie bieten denen, die nicht in der Lage sind, einen Prozess selbst zu finanzieren, eine finanzielle Unterstützung, damit sie Rechtsberatung erhalten und Gerichtsverfahren durchführen können.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesjustizportal.

Die entsprechenden Formulare können Sie hier einsehen und drucken.

Insolvenzverfahren
Für das Amtsgericht Elze ist das Amtsgericht Hildesheim zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig. Um zum Amtsgericht Hildesheim zu gelangen, besuchen Sie dessen Internetseite.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.


Handelsregister
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