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Grundsteuerreform in Niedersachsen

Die Reform der Grundsteuer in Niedersachsen erfordert eine Erklärung jeder Eigentümerin und jedes Eigentümers von Grundstücken. In den kommenden Wochen werden daher individuelle Informationsschreiben zur Grundsteuerreform versandt. So haben bis Mitte Juni alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer die Informationen vorliegen, die Ihnen ihre Erklärung gegenüber dem Finanzamt erleichtern.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kostenpflichtige Grundbuchauszüge für das Ausfüllen der Steuererklärung für die Grundsteuerreform sind nicht erforderlich.

Sie können den Grundsteuer- Viewer unter dem Link https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/ kostenfrei nutzen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

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