Digitalisierung in der Justiz
Im Amtsgericht Elze werden im Verlauf des Jahres 2025 sämtliche Aufgabengebiete auf eine digitale Arbeitsweise umgestellt.
Auch für die Bürger stehen immer mehr digitale Angebote zur Verfügung:
Elektronische Kommunikation:
Sie können mit uns elektronisch kommunizieren. Die elektronisch geführte Kommunikation ist bereits in vielen Bereichen fester Bestandteil des Alltags geworden.
Die Justiz setzt dabei auf erweiterte Sicherheitsstandards zum Schutz Ihrer persönlichen Daten. Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht hier eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit den Gerichten. Dazu müssen bestimmte Regeln, technische Vorgaben und Standards beachtet werden. Die Kommunikation über ein gewöhnliches E-Mail-Postfach erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Den Bürgerinnen und Bürgern stehen für die sichere und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Justiz das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und die Nutzerkonten nach dem Onlinezugangsgesetz, insbesondere der kostenfreie Service „Mein Justizpostfach (MJP)“ zur Verfügung.
Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zum eBO. Dieses Angebot ist mit Kosten verbunden.Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zum kostenfreien „Mein Justizpostfach“.
Beratungshilfe:
Sie können ferner online sowohl vorab prüfen, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben als auch den entsprechenden Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Im Vorab-Check können Sie in 5 Minuten testen, ob Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen.
Dafür steht Ihnen unter Beratungshilfeschein beantragen | Justiz-Services das Serviceangebot zur Verfügung.Prozesskostenhilfe:
Auf der Internetseite Prozesskostenhilfe – Informationen und Formular | Justiz-Services können Sie den Prozesskostenhilfeantrag (Inkl. des Formulars „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) bereits ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden.
Handelsregister:
Das Handelsregister können Sie ebenfalls jederzeit online und kostenfrei einsehen.
Dafür nutzen Sie bitte den folgenden Link:
https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml
Schuldnerverzeichnis:
Auch das Schuldnerverzeichnis steht bereits seit 2013 unter https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf online zu Einsicht zur Verfügung. Die Einsicht ist kostenpflichtig und nur bei besonderen Interesse möglich. Nähere Informationen finden Sie auf dem Vollstreckungsportal.
Insolvenzbekanntmachungen:
Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren finden Sie jederzeit online und kostenfrei hier: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/
Zwangsversteigerungsverfahren:
Die Landesjustizverwaltungen haben ferner eine Plattform zur Information über Zwangsversteigerungsverfahren geschaffen. Seit dem 01.03.2007 werden allen niedersächsischen Amtsgerichten die Veröffentlichungen zu Zwangsversteigerungsverfahren über dieses Portal bekannt gemacht.
Hier gelangen Sie zum Portal: https://www.zvg-portal.de/
Wichtiger Hinweis für Grundbuchauszüge:
Derzeit besteht noch keine Möglichkeit für Bürger, einen Grundbuchauszug online direkt bei den Amtsgerichten anzufordern.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online- Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
Einen Grundbuchauszug beantragen Sie bitte schriftlich bei uns.